Beiträge

Der Lohnsteuerberatungsverein Rheinland-Pfalz e.V. – Lohnsteuerhilfeverein – erhebt keine Aufnahmegebühr. Unsere Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr, sondern lediglich einen Jahresbeitrag. Damit haben Sie uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen unseres Vereins.
Der Jahresbeitrag ist sozial gestaffelt und von der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahreseinnahmen abhängig.

Beitragsordnung:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Mitglieder des Lohnsteuerberatungsverein Rheinland-Pfalz e.V. –
Lohnsteuerhilfeverein – beträgt bei einer Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage €Beitrag €MwSt. 19% €Gesamtbeitrag €
bis 10.00030,005,7035,70
10.001 bis 15.00050,009,5059,50
15.001 bis 22.00065,0012,3577,35
22.001 bis 28.00075,0014,2589,25
28.001 bis 34.00090,0017,10107,10
34.001 bis 42.000100,0019,00119,00
42.001 bis 55.000115,0021,85136,85
55.001 bis 68.000135,0025,65160,65
68.001 bis 85.000155,0029,45184,45
über 85.001175,0033,25208,25

Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen, die steuerfreien und die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen des Mitglieds. Sind Ehegatten beide Mitglied des Vereins setzt sich die Beitragsbemessungsgrundlage aus den vorgenannten Einnahmen beider Ehegatten zusammen. Der Mitgliedsbeitrag ist für ein volles Kalenderjahr fällig bei der Aufnahme in den Verein oder bei bestehender Mitgliedschaft am 1.1. eines jeden Jahres unabhängig von der Inanspruchnahme der Vereinsleistung und ist grundsätzlich durch Bankeinzug zu entrichten. Ein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen wird neben dem Mitgliedsbeitrag nicht
erhoben.